Die Technische Hochschule Ulm ist eine interdisziplinär und international aktive Technische Hochschule der Wissenschaftsstadt Ulm. In sechs Fakultäten sowie 18 Bachelor- und 10 Masterstudiengängen mit rund 3.500 Studierenden widmen sich die Professorinnen und Professoren der wissenschaftlichen Ausbildung, Weiterbildung und der angewandten Forschung.
An der Fakultät Informatik ist zum 1. März 2025 oder später folgende Professur zu besetzen:
W2-Professur "Technische Informatik"
Wir suchen eine Persönlichkeit, die das Fachgebiet überzeugend in der praxisnahen Lehre und anwendungsorientierten Forschung gestaltet. Ihr Fokus liegt auf der Interaktion von Software und Hardware. Als Bewerberin oder Bewerber verfügen Sie über ausgewiesene theoretische und methodische Kenntnisse in diesem Gebiet. Sie können fundierte Erfahrung in mindestens einem aktuellen Anwendungsfeld der Technischen Informatik vorweisen, beispielsweise in den Bereichen Intelligent Embedded Systems, Internet of Things, Edge Computing, Security technischer Systeme. Sie engagieren sich bei der Weiterentwicklung unserer Labore.
Vorlesungen im Bereich der Grundlagenausbildung sind zu übernehmen. Ein Engagement in der angewandten Forschung sowie im Technologie- und Wissenstransfer zwischen Hochschule und Wirtschaft wird erwartet. Die Bewerberin/Der Bewerber soll am Austausch mit unseren internationalen Partnerhochschulen mitwirken und in der Lage und bereit sein, englischsprachige Lehrveranstaltungen anzubieten.
Neben den Aufgaben in Lehre, Weiterbildung, Forschung und Entwicklung sollen sich Professorinnen und Professoren in den Selbstverwaltungsgremien der Fakultät und der Hochschule engagieren.
- ein der Stelle entsprechendes abgeschlossenes Hochschulstudium
- besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach dem Hochschulabschluss liegen soll. Davon müssen mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein
- besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird
- pädagogische Eignung
Falls Sie Ihren Hochschulabschluss im Ausland erlangt haben, fügen Sie Ihren Unterlagen bitte zusätzlich eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bei. Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der ZAB1.
Mit der Professur sind Dienstaufgaben gemäß § 46 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg verbunden. Die erste Berufung in ein Professorenamt erfolgt grundsätzlich in einem Dienstverhältnis auf Probe (§§ 49, 50 LHG).
Allgemeine Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber auf freie Professuren finden Sie hier2.